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   BVerwG, 14.08.1997 - 8 B 171.97   

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BVerwG, 14.08.1997 - 8 B 171.97 (https://dejure.org/1997,18155)
BVerwG, Entscheidung vom 14.08.1997 - 8 B 171.97 (https://dejure.org/1997,18155)
BVerwG, Entscheidung vom 14. August 1997 - 8 B 171.97 (https://dejure.org/1997,18155)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Rechtfertigung einer Heranziehung zur Leistung von Erschließungsbeiträgen bei Bestehen einer bloßen Möglichkeit des Heranfahrens an die Grundstücksgrenze bei einer Zweiterschließung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 03.11.1987 - 8 C 77.86

    Erschließung von Grundstücken in Wohngebieten; Maßgeblichkeit des Inhalts eines

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1997 - 8 B 171.97
    Soweit die Frage verallgemeinernd beantwortet werden kann, hat das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls bereits entschieden, daß in Wohngebieten jedenfalls die Möglichkeit ausreicht, mit Fahrzeugen auf der Straße an die Grenze des Grundstücks heranzufahren (vgl. Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 8 C 77.86 - BVerwGE 78, 237 [BVerwG 03.11.1987 - 8 C 77/86]).

    Soweit die Möglichkeit des Heranfahrens an die Grundstücksgrenze für das Erschlossensein ausreicht, steht dem auch ein - wie hier - bestehendes bauplanungsrechtliches Zu- und Abfahrverbot nicht entgegen (Urteil vom 3. November 1987 a.a.O.).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1997 - 8 B 171.97
    In der Beschwerdebegründung muß dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden (vgl. u.a. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]), daß und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist.
  • BVerwG, 30.06.1992 - 5 B 99.92

    Soziale Belange im Sinne der Härtebestimmung des § 91 Abs. 3 des

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1997 - 8 B 171.97
    Hat aber das Berufungsgericht Tatsachen, die vorliegen müßten, damit die mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochene Rechtsfrage sich in einem Revisionsverfahren stellten könnte, nicht getroffen, kann die Revision nicht im Hinblick auf diese Rechtsfrage wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen werden (Beschluß vom 30. Juni 1992 - BVerwG 5 B 99.92 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 309 S. 43 f.).
  • BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 59.91

    Erschließung durch ausschließliche Verbindung über unbefahrbaren Wohnweg?

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1997 - 8 B 171.97
    Dies gilt auch in Fällen der Mehrfacherschließung (vgl. u.a. Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 59.91 - Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 72 S. 110 ).
  • BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 24.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein durch eine Anbaustraße bei

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1997 - 8 B 171.97
    Nach der auch vom Berufungsgericht zutreffend angeführten ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es im wesentlichen eine bebauungsrechtliche Frage, welche Form der Erreichbarkeit eines Grundstücks - lediglich für Fußgänger (Zugang), die Möglichkeit, mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen auf der Fahrbahn bis zur Höhe des Grundstücks heranzufahren und es von da ab (u.U. über einen Geh- und/oder Radweg) betreten zu können, oder eine Möglichkeit, auf das Grundstück mit Kraftfahrzeugen herauffahren zu können - für das erschließungsbeitragsrechtliche Erschlossensein im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu fordern ist (vgl. u.a. Urteil vom 17. Juni 1994 - BVerwG 8 C 24.92 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 93 S. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.11.1992 - 6 B 27.92

    Erweiterungsprüfung zum Abiturzeugnis im Fach Latein - Abschluss mit der Note

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1997 - 8 B 171.97
    Die Beschwerde hat nicht dargetan, warum die von ihr als grundsätzlich bedeutsam bezeichnete Frage einer weitergehenden Klärung bedürfte (vgl. auch Beschluß vom 25. November 1992 - BVerwG 6 B 27.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 306 S. 223 ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 14.08.1997 - 8 B 171.97
    In der Beschwerdebegründung muß dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden (vgl. u.a. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]), daß und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist.
  • BVerwG, 06.02.2020 - 9 C 9.18

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage in Teilstücken

    Hierfür muss die Straße in der Regel zumindest die Möglichkeit eröffnen, mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen bis an die Grenze oder bis zur Höhe des Grundstücks heranzufahren und es von dort aus zu betreten (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 7. März 2017 - 9 C 20.15 - BVerwGE 158, 163 Rn. 39; Beschluss vom 14. August 1997 - 8 B 171.97 - juris Rn. 5).

    Soweit das Bebauungsrecht um der Bebaubarkeit willen nicht andere Anforderungen an seine verkehrliche Erreichbarkeit stellt, ist ein Grundstück grundsätzlich durch eine Anbaustraße erschlossen, wenn auf ihr mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen bis an die Grenze oder bis zur Höhe des Grundstücks herangefahren und es von dort aus betreten werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 7. März 2017 - 9 C 20.15 - BVerwGE 158, 163 Rn. 39; Beschlüsse vom 14. August 1997 - 8 B 171.97 - juris Rn. 5 und vom 9. Januar 2013 - 9 B 33.12 - Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 94 Rn. 5 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1998 - 3 A 834/87

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Abknickende Straße; Befahrbarkeit für

    vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 3. November 1987 - 8 C 77.86 -, DVBl. 1988, 242; Beschluß vom 14. August 1997 - 8 B 171.97 -.
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